Fotografieren, Filmen & Drohnennutzung

Fotografieren und  Filmen zum privaten Gebrauch

Das Fotografieren und Filmen ist im Gelände des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten (einschließlich der Gebäude) zum privaten Gebrauch, unter Einhaltung der Parkregeln und der Persönlichkeitsrechte der Besucher und Mitarbeiter, gestattet.

Eine Foto- oder Filmerlaubnis ist nicht notwendig.

Hinweis: Das Fotografieren im Speisesaal unseres Kooperationspartners RECURA-Kliniken ist nicht gestattet.

Drohnennutzung

Die Nutzung von Drohnen jeglicher Art, im Gelände des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten einschließlich der Gebäude, ist untersagt.

Nichtgestattete Drohnennutzung wird zur Anzeige gebracht.

Der Eigentümer des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten behält sich vor, die von ihm nicht genehmigten Drohnen im und über dem Gelände des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten aus dem Verkehr zu ziehen und bis zur rechtlichen Klärung des Geschehens einzubehalten.

Fotografieren und Filmen zum kommerziellen Gebrauch

  • Zur aktuellen Berichterstattung über den Baumkronenpfad bzw. zur Dokumentation der Beelitzer Heilstätten werden Foto- und Filmarbeiten gern ermöglicht; zur Vorabsprache nutzen Sie bitte den Kontakt: presse@baumundzeit.de
  • Studentische Filmprojekte können sich für eine Nutzung des Geländes über folgenden Kontakt bewerben: presse@baumundzeit.de
  • Zum kommerziellen Gebrauch ist das Fotografieren und Filmen, im Gelände des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten (einschließlich der Gebäude) / der in Privatbesitz befindlichen Immobilie, ausschließlich mit Foto- bzw. Filmgenehmigung gestattet. Eine Erlaubnis für kommerzielle Foto- oder Filmarbeiten kann über folgenden Kontakt beantragt werden: presse@baumundzeit.de

Die folgenden Eckdaten gelten als Grundlage für Gespräche über kommerzielle Shootings & Filmarbeiten:

  • Für kommerzielle Foto- bzw. Filmarbeiten in Gebäuden, auf dem Gelände des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten, innerhalb der regulären Öffnungszeiten, für maximal 8 Stunden, werden 2000,00 EURO zzgl. ges. MwSt. und Mitarbeiterstunden zur Absicherung des Sets in Rechnung gestellt.
  • Für kommerzielle Foto- bzw. Filmarbeiten auf dem Freigelände des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten, innerhalb der regulären Öffnungszeiten, für maximal 8 Stunden, werden 1500,00 EURO zzgl. ges. MwSt. und Mitarbeiterstunden zur zur Absicherung des Sets in Rechnung gestellt.
  • Die kommerzielle Verbreitung von Bild- und Filmmaterial, dessen Entstehung auf Foto- bzw. Filmarbeiten in Gebäuden bzw. im und über dem Freigelände des Quadranten A der Beelitzer Heilstätten, ohne Genehmigung durch die HPG Projektentwicklungs GmbH  beruht, wird strafrechtlich verfolgt.

HINWEIS:

Wie auch in den anderen Quadranten der historischen Beelitzer Heilstätten, so werden auch bei uns gegenwärtig Gebäude revitalisiert – es finden Bau- bzw. bauvorbereitenden Maßnahmen statt. Dies schränkt – neben dem regulären, touristischen Führungsbetrieb – die Nutzungsmöglichkeit für Filmarbeiten etc. z.Z. erheblich ein. Motive, welche Sie im evtl. Internet recherchiert haben, sind gegebenenfalls nicht mehr in gleicher Art verfügbar.

Bitte nehmen Sie langfristig Kontakt zu unserer Presseabteilung auf! Gern wird ein Vororttermin vereinbart, bei dem Sie aktuelle Möglichkeiten erkunden können.

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Weitere Informationen entnehmen sie bitte unserer Datenschutzerklärung

Anreise

Navigation (QR-code scannen):

GPS-Daten: 52.268243843992, 12.915247632696934

Mit dem PKW:

Sie erreichen uns über die A9 Berlin – Nürnberg Abfahrt 2 „Beelitz-Heilstätten“, oder die Landesstraße 88.

Mit der Bahn:

Sie nehmen die Regionalbahn Linie 7 der Strecke Berlin – Dessau, steigen am Bahnhof Beelitz – Heilstätten aus und folgen den Hinweisschildern Richtung Baumkronenpfad Beelitz Heilstätten. Nach einem ca. 5 minütigem Fußweg erreichen Sie den Eingang.