Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung und Datenschutz

1.1

Veranstalter und Hausherrin des gesamten Geländes des Baumkronenpfades und des Erlebnisareals im Quadranten A der Beelitzer Heilstätten, einschließlich der darauf befindlichen Gebäude, ist die HPG Projektentwicklungs GmbH (nachfolgend „Baum&Zeit“).

1.2

Für den Verkauf von Eintrittskarten zum Besuch des Geländes des Baumkronenpfades sowie für alle sonstigen Leistungen von Baum und Zeit gegenüber dem Besucher oder nachfolgend auch –Auftraggeber- gelten ausschließlich die nachfolgenden Geschäftsbedingungen, sofern diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden.

1.3

Alle auf Personen bezogenen Daten, die Baum & Zeit zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß den gesetzlichen Bestimmungen gegenmissbräuchliche Verwendung geschützt. Die uns durch den Besucher übermittelten personenbezogenen Daten (auch online) werden elektronisch erfasst, gespeichert und verarbeitet, auch im Wege des automatisierten Verfahrens. Personenbezogene Daten sind Daten die dazu verwendet werden können die Identität des Kunden zu erfahren wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail- oder IP-Adresse. Personenbezogene Daten werden von uns nur erhoben und erfasst, wenn sie im Zusammenhang mit der Buchung stehen und notwendig sind, um die Abwicklung und Zahlung der Buchung störungsfrei zu gewährleisten. Die Erfassung und Verarbeitung der vom Besucher übermittelten Daten findet unter Beachtung Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) statt. Der Besucher kann auf Nachfrage unentgeltlich über die von ihm gespeicherten Daten Auskunft erhalten und bei Bedarf sein Recht auf Berichtigung, Löschung, Sperrung, Beschwerde, Übertragbarkeit, sowie auf Widerspruch und Auskunft über die Dauer der Speicherung der Daten geltend machen. Sollte eine Löschung beantragt werden, muss beachtet werden, dass dem möglicherweise gesetzliche Regelungen oder abrechnungstechnische/buchhalterische Zwecke entgegenstehen können. Die Anfrage ist zu richten an: info@baumundzeit.de. Eine Beschwerde kann bei der zuständigen Datenschutzbehörde des Landes Brandenburg erhoben werden. Bitte sehen Sie hierzu auch unsere Datenschutzhinweise.

2. Sonderveranstaltungen & Barfußpark

2.1

Die Durchführung von Sonderveranstaltungen durch Dritte auf dem Gelände von Baum&Zeit erfolgt selbstständig durch und in alleiniger Verantwortung des Sonderveranstalters gemäß dessen Bedingungen, soweit diese dem Vertrag wirksam zugrunde gelegt wurden und sofern nichts anderes vereinbart ist und dies für den Besucher erkennbar ist.

2.2

Die Barfußpark Beelitz GmbH ist ein eigenständiges Unternehmen. Für den Erlebnisbereich Barfußpark und dessen Leistungsangebote gelten entsprechend die gesonderten AGB der Barfußpark Beelitz GmbH.

3. Leistungen durch Dritte

Leistungen durch Drittanbieter (z.B. Imbiss-, Getränkeangebote auf dem Gelände) erfolgen, auch soweit sie aufgrund Gestattung seitens Baum&Zeit erbracht werden, durch diese selbstständig und in eigener Verantwortung. Durch die Inanspruchnahme solcher Leistungen Dritter entstehen keine vertraglichen Beziehungen des Besuchers zu Baum&Zeit. Vertragspartner werden in diesem Fall der Besucher und der Drittanbieter direkt, es sei denn es ist etwas anderes ausdrücklich vereinbart.

4. Eintrittskarten und geführte Touren

4.1 Grundsätzliches

4.1.1

Es gelten allein diese AGB für den Kauf und Nutzung von Eintrittskarten und Eintrittskartengutscheinen von Baum&Zeit; abweichenden Geschäftsbedingungen des Besuchers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

4.1.2

Der Kartenkauf ist über den Online-Shop, an den Vorverkaufsstellen, an den Tageskassen und bei autorisierten Verkaufspartnern von Baum&Zeit möglich.

4.1.3

Der Besucher gilt als Verbraucher, soweit der Zweck des Kartenkaufs nicht seiner gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dagegen ist Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Kartenkauf in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4.1.4

Das Gelände darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte oder Zugangsberechtigung betreten werden. Bei ermäßigten Karten muss der Karteninhaber den entsprechenden Berechtigungsnachweis bei sich tragen und ggf. vorzeigen. Kann ein solcher Nachweis nicht erbracht werden, wird der Besucher mit dem vollen Eintrittspreis nachbelastet. Kommt er dieser Zahlungspflicht nicht nach, wird die Karte ersatzlos eingezogen und die Zutrittserlaubnis auf die Flächen & Gebäude verwehrt bzw. widerrufen.

4.1.5

Eintrittspflichtige Bereiche von Baum&Zeit sind: der Baumkronenpfad, das Waldparkareal um die Weltkriegsruine Alpenhaus sowie die ausschließlich im Rahmen von geführten Touren zu betretenden Gebäude.

4.1.6

Geführte Touren sind eigenständige, touristische Angebote von Baum&Zeit. Der Erwerb eines Tickets hierfür berechtigt nicht zum individuellen Eintritt in die sonstigen eintrittspflichtigen Geländeteile insbesondere nicht zur Nutzung des Baumkronenpfades.

4.2. Karten (Jahreskarte- Tageskarte – geführte Touren)

4.2.1 Baum&Zeit-Jahreskarte

Die Baum&Zeit-Jahreskarte ist personenbezogen und nur in Verbindung mit dem Personalausweis gültig. Sie berechtigt während ihrer Gültigkeitsdauer ausschließlich denjenigen Besucher zum Eintritt, für den sie ausgestellt worden ist. Manipulation an dieser Jahreskarte führt zur Entwertung dieser Jahreskarte. Sofern laut Behindertenausweis eine Begleitperson erforderlich ist, hat diese freien Eintritt. Maßgeblicher Zeitpunkt ist der Tag der erstmaligen Nutzung. Die Jahreskarte berechtigt zum uneingeschränkten Besuch des Geländes zu den üblichen Öffnungszeiten.

Ausgenommen von der uneingeschränkten Nutzungsberechtigung sind besonders ausgewiesene Sonderveranstaltungen mit separatem Eintritt sowie geschlossene Veranstaltungen. Die Jahreskarte ist mitzuführen und beim Einlass bzw. auf Verlangen von Mitarbeitern von Baum&Zeit sowie beauftragten Sicherheitsunternehmen vorzuzeigen.

4.2.2 Tageskarte

Die Baum&Zeit-Tageskarte berechtigt zum einmaligen Zutritt zu den oben aufgeführten Flächen (siehe 4.1.5), innerhalb der regulären Öffnungszeiten, an einem frei wählbaren Tag. Beim erstmaligen Zutritt wird die Tageskarte gescannt und entwertet. Zum erlaubten Wiedereintritt erhält der Besucher an der Kasse ein Bändchen zur Erkennung der Zugangsberechtigung. Es wird empfohlen, dies am Handgelenk zu befestigen und auf Verlangen von Baum&Zeit beim Wiedereintritt vorzuzeigen.

4.2.3 Tickets für geführte Touren

Tickets für geführte Touren berechtigen ausschließlich zur einmaligen Inanspruchnahme der gebuchten Leistung durch Personen, welche altersmäßig und gesundheitlich den Anforderungen an der Tourteilnahme entsprechen.

4.3 Kommissionäre und Rabattstaffelung

4.3.1

Kommissionäre können Privatpersonen, Vereine und Unternehmen sein. Die Registrierung der Kommissionäre erfolgt ausschließlich bei Baum&Zeit. Dies kann schriftlich, per Email oder Fax und telefonisch erfolgen. Für die letztendliche Gesamtabnahmemenge, welche für die Höhe eines möglichen Rabatts maßgeblich ist, werden nur diejenigen Buchungen berücksichtigt, die über die jeweilige personalisierte Registrierungsnummer durchgeführt wurden. Die Bestellung der Eintrittskarten erfolgt vorzugsweise per E-Mail, Fax oder Telefon. Die Höhe des möglichen Rabatts wird gesondert vereinbart.

4.3.2

Die Rabattstaffelung (Veränderung des Rabattsatzes bei Mengenrabatt in Abhängigkeit von der Einkaufsmenge) betrifft die Kartenart Baum&Zeit -Vollzahler und kann nur auf die mit der persönlichen Registrierungsnummer durchgeführten Buchungen angewendet werden. Eine nachträgliche Zuordnung der Buchung zur persönlichen Registrierungsnummer ist nicht möglich.

Die erste Abnahmemenge ist auf maximal 100 Baum&Zeit-Eintrittskarten beschränkt (alle Kartenarten). Weitere Eintrittskarten werden erst nach Zahlung noch offener Buchungen versendet. Die Rabattauszahlung erfolgt bis spätestens zum 31.12. des jeweils laufenden Jahres.

4.3.3

Die Rechnungslegung für die Buchungen erfolgt mit Lieferung und Lieferschein der Baum&Zeit -Eintrittskarten. Nicht genutzte Eintrittskarten müssen bis spätestens zum 31.12. des jeweils laufenden Jahres zurückgegeben werden. Eine spätere Kartenrückgabe wird nicht mehr berücksichtigt. Es werden höchstens 10 % der gesamten Tageskarten-Abnahmemenge als Rückgabe akzeptiert und erstattet. Bereits entwertete Eintrittskarten können nicht zurückgegeben werden. Nach der Rabattauszahlung ist keine Rückgabe von Baum&Zeit -Eintrittskarten mehr möglich.

4.4.1

Auf Anfrage des Auftraggebers erstellt Baum&Zeit diesem ein Vertragsangebot. Der Vertrag kommt mit der fristgerechten Annahme des Angebots (Anmeldung) durch den Auftraggeber zustande. Dies muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der unterschriebenen Anmeldung bei Baum&Zeit. Reicht der Auftraggeber das unterschriebene Vertragsexemplar nicht innerhalb der im Angebot genannten Frist zurück, so erlischt das Angebot.

4.4.2

Telefonisch werden lediglich verbindliche Vorreservierungen vorgenommen. Zum wirksamen Abschluss des Hauptvertrages bedarf es der Rücksendung der unterschriebenen Anmeldung durch den Auftraggeber. Baum&Zeit behält sich die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen nach den gesetzlichen Bestimmungen vor wegen Nichteinhaltung der Reservierungsabrede.

4.4.3

Bei Buchungen über das Internet gelten die unter 4.4.1 und 4.4.2 aufgeführten Inhalte entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei allen oben genannten Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312 g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht bei Besucherverträgen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurden nach Vertragsabschluss besteht. Ein Rücktritt vom Vertrag hingegen ist unter Berücksichtigung der Regelung in Ziffer 4.4.6 möglich.

4.4.4

Verlangt der Auftraggeber nach Vertragsabschluss Änderungen oder Umbuchungen hinsichtlich des Termins oder der Leistung, so kann Baum&Zeit ein Umbuchungsentgelt bis 30 Tage vor Leistungsbeginn von € 15,- je Änderungsvorgang erheben. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den unter Ziffer 4.4.3 genannten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Letzteres gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

4.4.5

Die Bezahlung kann in bar, mit deutscher EC-Karte oder allen gängigen Kreditkarten (Master, Visa, American Express) im Service Center im Pförtnerhaus von Baum&Zeit erfolgen. Bei Bezahlung auf Rechnung hat der Auftraggeber spätestens 5 Tage vor Leistungsbeginn seine Rechnungsadresse mitzuteilen.

4.4.6

Der Rücktritt vom Vertrag (beachte abweichende Regelung 4.4.7 für Eintritt Baumkronenpfad und Kerngelände, sowie 4.4.8 für gastronomische Leistungen) auch für einzelne Teilnehmer ist jederzeit möglich. Terminlich maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Baum&Zeit. Der Rücktritt soll zum Zwecke des Nachweises schriftlich erklärt werden. Ein Rücktritt bis 21 Tage vor dem Leistungstermin ist kostenfrei.

Tritt der Auftraggeber später vom Vertrag zurück oder nimmt einen vereinbarten Termin nicht wahr, kann Baum& Zeit eine angemessene Entschädigung verlangen.

Erfolgt der Rücktritt:

  • ab dem 20. Tag vor Leistungsbeginn sind 50 % des Gesamtpreises als Stornokosten fällig,
  • innerhalb 24 Stunden vor Leistungsbeginn fallen 90 % des Gesamtpreises als Stornokosten an,
  • danach oder bei Nichterscheinen oder Stornierung nach Leistungsbeginn fallen 100% an.

Der Auftraggeber hat, sofern Stornokosten erhoben werden, die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass Baum&Zeit ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

4.4.7

In Abweichung zu den Rücktrittsbedingungen unter 4.4.6 gilt für den Eintritt im Baumkronenpfad und Kerngelände Folgendes:

Abgerechnet wird am Leistungstag nur die tatsächlich angereiste Personenzahl. Stornokosten werden nicht erhoben. Der Gruppeneintrittspreis hat nur Gültigkeit bei einer Teilnehmerzahl von mindestens 15 zahlungspflichtigen Personen, wenn diese als Gruppe insgesamt abgerechnet wird.

4.4.8

Im Hinblick auf die bestellten Mittagsmahlzeiten muss die finale Speisenauswahl und Personenanzahl spätestens 14 Tage vor dem Anreisetag schriftlich erfolgen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der dort mitgeteilten Personenzahl. Spätere Reduzierungen werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.

Bei Kaffeepause & Imbiss muss die finale Personenanzahl spätestens 7 Tage vor dem Anreisetag schriftlich erfolgen. Die Abrechnung erfolgt auf Basis der dort mitgeteilten Personenzahl. Spätere Reduzierungen werden bei der Abrechnung nicht berücksichtigt.

Der Auftraggeber hat, sofern Stornokosten erhoben werden, auch hier die Möglichkeit, einen Nachweis zu führen, dass Baum&Zeit ein Schaden überhaupt nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. In diesem Fall ist der Auftraggeber nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

5. Wiederverkäufer

Der Wiederverkäufer hat auf die Benutzungsregeln von Baum & Zeit und die Hausordnung in seinem Vertrag mit den Kunden wirksam hinzuweisen. Soweit eine Berücksichtigung nicht erfolgt und die Kunden des Wiederverkäufers Ansprüche gegen Baum&Zeit berechtigt geltend machen, die bei wirksamer Einbeziehung der Regeln nicht bestehen würden, verpflichtet sich der Wiederverkäufer zur Leistung von Schadensersatz an Baum&Zeit in entsprechendem Umfang.

6. Großabnehmer und Verkaufsvorgang

6.1

Großabnehmer können Privatpersonen, Vereine und Unternehmen sein, wie z.B. Gruppenveranstalter, Omnibusbetreiber, Reisebüros der Bustouristik, Paketer, Busreiseveranstalter etc. Der Kartenverkauf an Großabnehmer erfolgt direkt über Baum&Zeit.

Die Registrierung der Großabnehmer erfolgt ausschließlich bei Baum&Zeit. Dies kann schriftlich, per Email oder Fax und telefonisch erfolgen. Für die letztendliche Gesamtabnahmemenge, welche für die Höhe eines möglichen Rabatts maßgeblich ist, werden nur diejenigen Buchungen berücksichtigt, die über die jeweilige personalisierte Registrierungsnummer durchgeführt wurden. Die Bestellung der Eintrittskarten erfolgt vorzugsweise direkt online oder auch per E-Mail, Fax oder Telefon. Die Höhe des möglichen Rabatts ist Gegenstand einer gesonderten Vereinbarung.

6.2.

Zahlung, Versand, Rückgabe: Zur Auswahl stehen je nach Bedarf und Registrierung verschiedene Zahlungsarten:

EC-Karte: sofort;

Selbstdruck, Postversand Lastschrift: sofort;

Selbstdruck, Postversand Rechnung: 6 Wochen;

Postversand.

7. Verlust von Eintrittskarten

7.1

Im Falle des Verlustes einer Jahreskarte kann eine Neuausstellung nach Prüfung der Berechtigung erfolgen. Für die Sperrung der alten Jahreskarte sowie die Ausstellung einer neuen Dauerkarte ist Baum&Zeit berechtigt, dem Besucher ein Bearbeitungsentgelt zu berechnen, in Höhe von 5,00 EUR.

7.2

Im Falle des Verlustes einer Tageskarte besteht weder ein Anspruch auf eine Ersatzkarte noch auf sonstigen Ersatz.

8. Ein- und Zutrittsberechtigung

8.1

Tages- und Jahreskarten berechtigen zum Zugang während der Öffnungszeiten. Sie berechtigen nicht zum Eintritt zu vergütungspflichtigen Sonderveranstaltungen.

8.2

Tageskarten berechtigen zum Eintritt in die oben aufgeführten eintrittspflichtigen Gelände an nur einem Kalendertag nach Wahl des Karteninhabers. Sie verlieren mit Zutritt zum Gelände und Entwertung ihre Gültigkeit. Für den Fall des Wiedereintritts am gleichen Tag sind die hierfür getroffenen besonderen organisatorischen Regelungen zu beachten. Tages- und Jahreskarten sind während des Besuches des eintrittspflichtigen Geländes mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Tageskarten sind nach erfolgtem Eintritt nicht übertragbar.

8.3

Eintrittskarten, die verfälscht oder in sonstiger Weise manipuliert sind, berechtigen nicht zum Eintritt und werden von Baum&Zeit ersatz- und entschädigungslos eingezogen. Gleiches gilt im Falle der missbräuchlichen Verwendung von Eintrittskarten. Diesbezüglich behält sich Baum&Zeit weitere rechtliche, insbesondere strafrechtliche Schritte gegen den Verwender vor.

8.4

Weder die Tageseintrittskarte noch die Jahreskarte berechtigen den Zugang für in sich geschlossene Gebäude, Veranstaltungen, Führungen sowie Betriebsräume etc.

8.5

Der Umtausch von bereits erworbenen Karten/ Geldgutscheinen oder Geldersatz ist ausgeschlossen. Ersatz für verloren gegangene Karten wird nicht gewährt. Besucher, denen gegenüber Hausverbot ausgesprochen worden ist bzw. wird, haben keinen Anspruch auf Geldersatz für bereits gelöste Eintrittskarten, bzw. die erworbene Jahreskarte. Für vergütungspflichtige Sonderveranstaltungen gelten gesonderte Regelungen.

8.6

Zusätzlich kann für besondere Veranstaltungen ein gesonderter Eintritt erhoben werden.

9. Öffnungszeiten

9.1.

Es gelten die veröffentlichten, saisonalen Öffnungszeiten entsprechend der aktuellen Jahresfestlegung. Zu Sonderveranstaltungen werden eigene Öffnungs- und Einlasszeiten kommuniziert, welche dann für den Zugang zu diesen Ereignissen gelten. Die Nachtsperrzeit beginnt bei Spätveranstaltungen 30 Minuten nach Veranstaltungsende. Außerhalb dieser Zeit dürfen sich Personen auf dem Gelände nur aus dienstlichen Gründen bzw. mit besonderer Erlaubnis aufhalten.

10. Regelung für Führungen

10.1

Der vereinbarte pauschale Gruppenpreis gilt für eine Teilnehmerzahl von maximal 30 Personen pro Gästeführer. Ab der Anzahl von 31 Personen muss ein zweiter Gästeführer gebucht werden.

10.2

Die vereinbarten Uhrzeiten bei Führungen sind bitte einzuhalten. Verspätungen, auch kurzfristige sollen telefonisch unter der in der Bestätigung bekannt gegeben Telefonnummer Baum&Zeit mitgeteilt werden. Sollte durch (nicht nur geringfügiges) verspätetes Eintreffen auf Seiten des Auftraggebers ein vereinbarter Programmteil nicht oder nicht mehr durchgeführt werden können, geht dies zu Lasten des Auftraggebers. Ein Anspruch auf Nacherfüllung oder Preisminderung besteht in diesem Fall nicht. Sollte sich die Führung durch die Verspätung entsprechend verlängern und vertragsgemäß durchgeführt werden, wird ein Wartezuschlag in Höhe von 15,00 € je Gruppe fällig.

10.3

Bei Verspätung wartet der Gästeführer /Guide maximal 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe innerhalb dieses Zeitraums nicht und hat auch Baum&Zeit nicht telefonisch informiert, gilt dies als Rücktritt des Auftraggebers vom Vertrag. Der vereinbarte Vergütungsanspruch bleibt bestehen. Der Anspruch auf die gebuchte Leistung erlischt in diesem Fall.

10.4

Bei minderjährigen Teilnehmern muss der Auftraggeber gewährleisten, dass eine entsprechende Aufsichtsperson an der Führung teilnimmt. Sollte sich zu Beginn der Führung herausstellen, dass die Aufsicht durch den Auftraggeber nicht gewährleistet ist, ist Baum&Zeit berechtigt, die Durchführung der gebuchten Führung zu verweigern, wobei der Vergütungsanspruch bestehen bleibt.

11. Änderungsvorbehalt

11.1

Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Besuchervertrages (z.B. räumliche oder zeitliche Verlegung von Veranstaltungs- und / oder Programmpunkten), die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von Baum & Zeit nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich

sind und den Gesamtzuschnitt des Vertrages nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bei Mängeln der geänderten Leistungen bleiben unberührt. Baum& Zeit ist verpflichtet, den Auftraggeber / Besucher über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Auftraggeber eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

11.2

Baum&Zeit ist berechtigt, Bereiche des Geländes ganz oder teilweise zu sperren oder den Zutritt zu diesen zu beschränken.

12. Mitwirkungspflichten der Besucher und Haftung von Baum&Zeit, Verjährung, Verbaucherstreitbeilegung

12.1

Der Besucher ist verpflichtet, Mängel der gebuchten Leistungen unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelanzeige muss gegenüber Baum& Zeit erfolgen. Baum& Zeit wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Bei unterbliebener Mängelanzeige sind Ansprüche in der Regel ausgeschlossen.

12.2

Die vertragliche Haftung von Baum&Zeit für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden ist auf den dreifachen Vertragspreis je Besucher (berechnet auf den Preis je Teilnehmer) beschränkt. Baum&Zeit haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wenn diese Leistungen in der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Auftraggeber / Besucher erkennbar sind.

12.3

Vertragliche Ansprüche des Auftraggebers gegenüber Baum&Zeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, mit Ausnahme der Ansprüche aus unerlaubter Handlung bzw. Ansprüche wegen Körper-oder Gesundheitsverletzung, verjähren nach 1 Jahr, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Auftraggeber von den Umständen, die den Anspruch gegenüber Baum&Zeit begründen, Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Schweben zwischen dem Auftraggeber und Baum&Zeit Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Auftraggeber oder Baum&Zeit die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

12.4

Baum&Zeit nimmt nicht an Schlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teil. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Bedingungen verpflichtend würde, informiert Baum&Zeit den Kunden hierüber in geeigneter Form. Seit dem 15. Februar 2016 stellt die EU-Kommission eine Plattform für außergerichtliche Streitschlichtung bereit. Solchen Auftraggebern, die Verbraucher sind, gibt dies die Möglichkeit, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Benutzung der Internetplattform zunächst ohne die Einschaltung eines Gerichts zu klären. Die Streitbeilegungs-Plattform kann über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreicht werden.

13. Fundsachen

13.1

Fundgegenstände sind im ServiceCenter von Baum&Zeit im Pförtnerhaus abzugeben. Baum&Zeit schließt jegliche Haftung für verloren gegangene oder gestohlene Gegenstände aus, es sei denn der Verlust ist durch Baum&Zeit bzw. deren Erfüllungsgehilfen zu vertreten.

13.2

Nach einer Frist von max. fünf Werktagen wird Baum&Zeit Fundsachen gemäß § 965 BGB an die zuständige Behörde (örtliches Fundbüro) weitergeben.

14. Schlussbestimmungen

14.1

Sämtliche für die Buchung von Gutscheinen und Veranstaltungen im Vorhinein, im Nachhinein und während der Veranstaltung erstellten Unterlagen dienen ausschließlich der persönlichen Nutzung durch den Teilnehmer. Alle Rechte, auch der Übersetzung, des Nachdrucks oder der Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus, behält sich der Baum&Zeit vor. Dem Kunden wird Film-und Fotomaterial, sowie Veranstaltungsunterlagen, welche er im Rahmen von Buchungen erwirbt, lediglich zur privaten Nutzung überlassen. Eine gewerbliche Nutzung oder Vervielfältigung bleibt ausgeschlossen und erfolgt lediglich mit schriftlicher Zustimmung von Baum&Zeit.

14.2

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

14.3

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von Baum&Zeit. Dasselbe gilt, wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

14.4

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen oder von Teilen von Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder des unwirksamen Teils der Bestimmung treten solche Regelungen, die dem Zweck des wirtschaftlich Gewollten möglichst nahekommen.

Anreise

Mit dem PKW:

Adresse für die Navigation

Straße nach Fichtenwalde 13, 14547 Beelitz-Heilstätten

Sie erreichen uns über die A9  Berlin – Nürnberg Abfahrt 2 „Beelitz-Heilstätten“, oder die Landesstraße 88. Im Winter ist Parkplatz 2 geöffnet.

Mit der Bahn:

Sie nehmen die Regionalbahn Linie 7 der Strecke Berlin – Dessau, steigen am Bahnhof Beelitz – Heilstätten aus und folgen den Hinweisschildern Richtung Baumkronenpfad Beelitz Heilstätten. Nach einem ca. 5 minütigem Fußweg erreichen Sie den Eingang am „Pförtnerhaus“